Festival Agb´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Festivalgelände, Veranstaltungshalle, Campground

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden
Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Kinder unter 8 Jahren haben auch in Begleitung von personensorgeberechtigen Personen
(i.d.R. die Eltern) keinen Zutritt zu unserer Veranstaltung.

2. Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer
personensorgeberechtigten Person besuchen.

3. Jugendliche zwischen 14 und 16 haben ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten
oder erziehungsbeauftragten Person keinen Zutritt zur Veranstaltung, hier das Formular zum Download.

4. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung längstens bis 24.00 Uhr besuchen. Danach müssen sie das Gelände verlassen, außer sie
befinden sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person mit dem entsprechenden Formular, das hier zum Download bereit steht.

5. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musikdarbietung. In Bühnen- und Ein- Ausgangsnähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung
übernimmt.

6. Bei diesem Festival kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, d. h. bei Hör- und Gesundheitsschäden wird keine Haftung übernommen.

7. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte vorbehalten.

8. Camping Ground / Gelände

Die Campinggebühr pro Person beträgt 4 Euro.
Waffen, Feuerwerkskörper, und offenes Feuer sind streng verboten! Gleiches gilt natürlich für Schuss- und sonstige Waffen.
Das Mitbringen von Hunden sollte mit uns im Vorfeld abgesprochen werden. Der Handel jeder Art ist ohne Authorisierung auf dem gesamten Gelände verboten.
Festivalgelände:
Verboten sind Getränke, Plastikbehälter, Glasflaschen, Dosen, Kanister, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen, Nietengürtel und -armbänder mit Spitz- od. Killernieten, Stühle, Hocker, Tonband- und andere Aufnahmegeräte, Videokameras, Spiegelreflexkameras, professionelle Digitalkameras.
Dagegen erlaubt sind Decken, Handtücher, Kissen, Klein- und Sofortbildkameras, digitale Pocketkameras, Einwegkameras. Außerdem Geh- und Sitzhilfen und Sitzgelegenheiten für Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis.
Camping Ground:
Auf den Camping Ground können beliebig Getränke (kein Limit!) mitgebracht werden. Erlaubt sind Dosen, Plastikflaschen, Kanister und Tetrapaks. Wegen des hohen Unfallrisikos sind Glasflaschen/Glasbehälter VERBOTEN, es werden Glaskontollen durchgeführt. Außerdem ist offenes Feuer strengstens verboten, sowie Feuerwerk und andere pyrotechnische Gegenstände, Waffen. Bitte nur Grill, Grillpfannen und Fackeln verweden. Für Besucher die das Campingangebot nutzen ist es möglich, das Auto in direkter Nähe zum Camping Ground zu parken. Für alle weiteren Besucher ist ein nahegelegner Parkplatz ausgewiesen.
Bei Verstoß erfolgt Hausverbot.

9. Auf dem Parkplatz vor der Halle sowie am Camping-Parkplatz herrscht komplettes GLASFLASCHEN/GLASBEHÄLTER VERBOT !!!
Es wird bei Einfahrt aufs Gelände Kontrolliert.

10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung innerhalb von 2 Wochen des Veranstaltungsdatums bei der jeweiligen
VVK-Stelle. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

11. Der Veranstalter behält sich vor, die Örtlichkeit sowie das Programm zu ändern.

12. Der Besucher parkt sein Auto auf eigene Gefahr.

13. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

14. Das Mitbringen von professionellen Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten bedarf es der Genemigung des Veranstalters.

15. Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.

16. Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss der Veranstaltung.

17. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.